Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht · Prozessvertretung · Sportrecht · Aus Münster für ganz Deutschland
DR. CHRISTOPH CUVENHAUS

Cuvenhaus. Corporate. Commercial. — Strategie. Effizienz. Präzision.

Ich begleite Gründer, Gesellschafter, Organe und Investoren durch sämtliche rechtlichen Herausforderungen des Unternehmenslebens — über den gesamten Unternehmens-Lifecycle.

13+

Jahre Erfahrung

Gesellschafts- und Handelsrecht

FA

Fachanwalt

Handels- und Gesellschaftsrecht

Transparentes Honorar

Stunden · Pauschale · indiv. Absprache

100%

Digital

Ortsunabhängig · Schnelle Reaktion

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Strategie trifft Expertise

Gute rechtliche Beratung ist mehr als die Kenntnis des Rechts – sie beginnt mit dem Verständnis Ihres Unternehmens, Ihrer Motivation und Ihrer Ziele.

01

Gesellschaftsrecht

VOLLSTÄNDIGER COMPANY LIFECYCLE

Strategische Begleitung von der Gründung bis zum Exit.

Die richtige Gesellschaftsstruktur ist kein Formular – sie ist strategisches Fundament. Ich entwickle mit Ihnen die zu Ihren Bedürfnissen passende Rechtsform, gestalte Gesellschaftsverträge für jede Komplexitätsstufe (von der „Ein-Mann-GmbH“ bis zu komplexen (mehrstöckigen) Beteiligungen) und begleite alle gesellschaftsrechtlichen Vorgänge im Lebenszyklus Ihres Unternehmens: Vom Gesellschafterwechsel (Aufnahme, Austritt, Verkauf, streitiger Ausschluss) über Kapitalmaßnahmen, (streitige) Gesellschafterversammlungen inkl. Vorbereitung, Durchführung und ggf. streitiger Beschlussdurchsetzung oder -abwehr bis hin zu Verträgen mit Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organen der Gesellschaft. .

02

Handels- & Vertragsrecht

VERTRÄGE · COMPLIANCE · TRANSAKTIONEN

Rechtliche Struktur als unternehmerischer Wettbewerbsvorteil.

Verträge sind das operative Rückgrat jedes Unternehmens. Ich gestalte, prüfe und verhandle Verträge aller Art mit dem Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Interessen – keine aufgeblasenen Textbausteine, sondern klare, durchsetzbare Regelungen. Ich unterstütze Sie bei Erstellung, Verhandlung und Abschluss alltagstauglicher, effizienter und rechtssicherer Lösungen, damit Sie sich voll auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.

03

Prozessvertretung

ORDENTLICHE GERICHTE & SCHIEDSGERICHTE

Mit umsichtiger Taktik effizient zu Ihrem Erfolg.

Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten – national wie international. Ob Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussmängelklagen, Haftungsprozesse gegen Organe oder Ansprüche aus Unternehmenstransaktionen oder Vertragsbeziehungen: Ich entwickle effektive Prozessstrategien, um Ihre Ziele effizient und nachhaltig zu erreichen und zu sichern.

04

Strukturberatung, M&A und Restrukturierung

TRANSAKTIONEN · UMWANDLUNGEN · VERKAUFSPROZESSE

Unternehmenswert strategisch sichern.

Von der Vorbereitung einer Transaktion über die Strukturierung und Verhandlung bis zum Signing und Closing: Ich begleite Share Deals, Asset Deals, Distressed M&A und Buy-&-Build-Prozesse. Auch die Vorbereitung des Unternehmens auf einen Verkaufsprozess (Vendor Due Diligence, Vertragsoptimierung) sowie dessen Restrukturierung – innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes – gehören zu meinen Beratungsschwerpunkten.

05

Sportrecht

VERBÄNDE · STRUKTUREN · STREIT

Rechtliche Expertise für die Sportwirtschaft.

Ich berate Sportvereine, Verbände und sportnahe Unternehmen in gesellschafts- und verbandsrechtlichen Fragen sowie bei Streitigkeiten. Dazu gehören die Strukturierung und Umwandlung von Vereinen und Kapitalgesellschaften im Sport sowie verbandsinterne Auseinandersetzungen.

ÜBER MICH

Dr. Christoph Cuvenhaus

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Münster – mit 13 Jahren Erfahrung deutschlandweit tätig an der Schnittstelle von Recht und unternehmerischer Praxis.

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Höchste anwaltliche Spezialisierungsstufe im deutschen Rechtssystem.

Verhandlungssicheres Englisch

Internationale Transaktionen und Schiedsverfahren in englischer Sprache.

Beratung mit KI-Unterstützung – Aber (rechts)sicher!

Selbstverständlich DSGVO- und berufsrechtskonform!

Volldigitale Kanzlei

Mandatsbearbeitung unabhängig von Standort und Zeitzone.

Promotion zum Dr. jur. (2020)

Juristische Vertiefung mit akademischer Präzision als Fundament der Beratungspraxis.

MODERNE KANZLEI

Digital. Schnell. Transparent.

Keine Kanzlei von gestern – sondern eine, die mit Ihrem Unternehmen Schritt hält.

01

Volldigital

Mandatsbearbeitung, Kommunikation und Dokumentenaustausch komplett digital – ortsunabhängig und sicher.

02

KI auf Wunsch

Einsatz von KI-Tools für Recherche, Vertragsprüfung und Strukturierung – auf Ihren Wunsch, stets mit anwaltlicher Kontrolle.

03

Reaktionszeiten

Klares Commitment: Erstklassige Beratung beginnt mit guter Erreichbarkeit. Ich verzichte auf langwierige Prozesse und setze auf direkte Kommunikation. Als fester Ansprechpartner begleite ich Sie ohne Umwege und reagiere proaktiv auf Ihre Anfragen.

HONORAR

Transparente Kostenstruktur

Ich glaube an Honorartransparenz vor dem ersten Schritt. Welches Modell am besten passt, besprechen wir gemeinsam – abhängig von Art, Umfang und Risikoprofil Ihres Mandats.

 

Honorartransparenz ist für mich keine Selbstverständlichkeit – sondern ein Versprechen. Welches Modell zu Ihrem Mandat passt, klären wir gemeinsam vor dem ersten Schritt.

Individuelle Erstberatung

Erste Orientierung zu Ihrem Anliegen

0,00 EUR

bis 30 Minuten

Stundensatz

mit Degressionsmodell

320 EUR

zzgl. USt.

Festpreise

Einzelleistungen oder Pakete – maximale Kostentransparenz

ab 690 EUR

zzgl. USt.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Mandanten wissen wollen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf und die Zusammenarbeit mit Triple C Legal.

Warum Triple C Legal?

Der Anwaltsberuf besteht nicht nur aus der Kenntnis und Anwendung von Rechtsvorschriften. Ein guter Berater unterscheidet sich von einem Rechtsanwalt durch das Verständnis komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge, des Geschäftsmodells des Mandanten sowie seiner Ziele. Als Anwalt bin ich nicht nur Interessenvertreter, sondern auch strategischer Berater, der das Gesamtbild immer im Blick hat. Mit den Fachrichtungen Handels- und Gesellschaftsrecht vereine ich juristische Expertise, kurze Reaktionszeiten sowie das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die Ziele des Mandanten. So entsteht optimale und effiziente Beratung auf einer transparenten Kostenbasis.

Nach Ihrer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail meldet sich Dr. Christoph Cuvenhaus, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Münster, innerhalb eines Werktages. In einem kurzen Erstgespräch – telefonisch oder per Video – klären wir, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Unverbindlich, ohne Kostenpflicht. Mandate werden deutschlandweit betreut.

Als Erstes vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch (Präsenz oder Teams), um zu sehen, ob es zwischen uns passt. Erst dann beginnt die Zusammenarbeit in der Sache, bei der ich Sie Schritt für Schritt begleite, berate und Ihre Interessen bestmöglich vertrete – von der Konzeption bis zur Umsetzung.

Ja. Triple C Legal ist eine volldigitale Kanzlei mit Sitz in Münster (Nordrhein-Westfalen) und betreut Mandate deutschlandweit – von Hamburg bis München, von Köln bis Berlin. Mandatsbearbeitung, Kommunikation und Dokumentenaustausch erfolgen vollständig digital, ortsunabhängig und sicher. Internationale Mandate werden auf Wunsch in englischer Sprache abgewickelt.

Ja – Triple C Legal vertritt Mandanten vor nationalen Schiedsgerichten (DIS, ad hoc) wie auch vor internationalen Schiedsinstitutionen (ICC, VIAC u. a.). Schiedsverfahren im Gesellschafts- und Handelsrecht können auf Wunsch vollständig in englischer Sprache geführt werden.

Triple C Legal bietet drei transparente Honorarmodelle: Stundensatz ab 320 EUR netto mit Degressionsmodell für komplexe oder laufende Mandate — je nach Umfang sinkt der Satz gestaffelt. Festpreise ab 690 EUR zzgl. USt. für klar definierte Einzelleistungen oder Pakete, etwa Gesellschaftsverträge oder Vertragsprüfungen — maximale Kostentransparenz von Anfang an. Darüber hinaus ist die Erstberatung kostenlos — bis zu 30 Minuten, unverbindlich und ohne Mandatsbegründung. Welches Modell am sinnvollsten ist, besprechen wir gemeinsam vor Mandatsübernahme.

Eine solide Vorbereitung ist die Hälfte der Arbeit. Relevante Vorabfragen sind: Gründe ich allein oder mit weiteren Gesellschaftern? Wie viel Stammkapital steht zur Verfügung – und soll die Haftung beschränkt (GmbH, UG) oder unbeschränkt sein? Was ist der kurz-, mittel- und langfristige Unternehmenszweck? Welche Tätigkeit strebt die Gesellschaft an – werden Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigt? Wie sind die zeitlichen Rahmenbedingungen? Ist ein späterer Exit vorgesehen? Die Antworten bestimmen maßgeblich Rechtsformwahl und Gesellschaftsvertragsgestaltung. Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Münster berate ich Sie dazu bundesweit.

Die Wahl zwischen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG oder AG hängt von Haftung, Kapital, Gesellschafteranzahl, Steueroptimierung und Exitplanung ab. GmbH und UG bieten Haftungsbeschränkung bei überschaubarem Aufwand. Die GmbH & Co. KG verbindet Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Transparenz. Für größere Strukturen oder Kapitalmarktzugang kommt die AG in Betracht. Die steuerliche Einordnung – Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer, Gewerbesteueroptimierung, Ausschüttungsmodelle – sollte von Anfang an mitgedacht werden.

Das GmbH-Gesetz schreibt als Mindestinhalt vor: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile. Empfehlenswert darüber hinaus: Stimmrechtsbindungen, Gesellschafterausschluss, Vorkaufsrechte, Drag-along/Tag-along-Rechte, Gewinnverteilungsregelungen, Nachfolgeklauseln, Wettbewerbsverbote und Abfindungsklauseln. Gerade bei Mehrpersonengesellschaften entscheiden diese Regelungen im Gesellschafterstreit über Handlungsfähigkeit oder Blockade der GmbH. Wir entwickeln gemeinsam einen Gesellschaftsvertrag, der zu Ihrer aktuellen Situation passt und auf Wunsch auch bereits zukünftige Szenarien umfassend abbildet und regelt.

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Einberufung und Ablauf richten sich nach GmbHG und Gesellschaftsvertrag. Sie haben eine Einladung zur Gesellschafterversammlung erhalten oder planen als Organ die Einberufung einer solchen? Ich berate Sie gerne – ob umfassend im Vorfeld, als Begleiter auf der Versammlung oder als Ihr Vertreter. So ist Ihre Position in jeder Phase optimal gewahrt und rechtlich umfassend abgesichert. Ich verfüge über umfassende Expertise und praktische Erfahrung aus einer Vielzahl von Gesellschafterversammlungen – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften.

Gesellschafterbeschlüsse sind formalisierte Entscheidungen der GmbH-Gesellschafterversammlung zu zustimmungspflichtigen Maßnahmen (z. B. Gewinnverteilung, Satzungsänderungen, Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern). Für Rechtssicherheit entscheidend: ordnungsgemäße Einberufung, Einhaltung von Form und Fristen, korrekte Mehrheitsverhältnisse sowie klare Protokollierung. Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse sind anfechtbar oder nichtig – mit teils weitreichenden Konsequenzen. Seit mehr als 10 Jahren vertrete ich Gesellschafter und Gesellschaften bei Beschlussmängelstreitigkeiten – in allen Phasen.

Bei einem sich abzeichnenden Gesellschafterstreit gilt: Wer früh handelt, hat mehr Optionen. Als Gesellschafter sollten Sie die gesellschaftsvertraglichen Regelungen (Ausschluss-, Kündigungs- und Abfindungsklauseln) genau kennen, Ihre rechtliche Position realistisch einschätzen lassen, keine eigenmächtigen Schritte unternehmen und frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Gesellschafterstreitigkeiten eskalieren schnell und können zur finanziellen Belastung werden – je früher Sie mich hinzuziehen, desto effizienter kann ich Ihre Interessen schützen.

Beim Share Deal erwirbt der Käufer GmbH-Anteile oder Aktien und tritt vollständig in die Rechtsstellung der Zielgesellschaft ein – mit allen Chancen, Verbindlichkeiten und Risiken. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen; der Käufer wählt gezielt aus und haftet grundsätzlich nicht für Altverbindlichkeiten. Die Entscheidung hängt von wirtschaftlicher, steuerlicher und operativer Ausgangslage ab: Verlustvorträge, Grunderwerbsteuer, Vertragsübergang, Mitarbeitertransfer (§ 613a BGB), Kundenbeziehungen und Haftungsrisiken spielen alle eine Rolle. Es gibt keine universell richtige Antwort – die M&A-Struktur muss zum konkreten Sachverhalt passen.

Die Due Diligence ist die systematische Prüfung einer Zielgesellschaft vor dem Unternehmenskauf. Ziel: Chancen und Risiken transparent machen, den Kaufpreis validieren und Haftungsrisiken identifizieren. Geprüft werden typischerweise: rechtliche Verhältnisse (Verträge, Lizenzen, Rechtsstreitigkeiten, Gesellschaftsstruktur), steuerliche Situation, Finanzen und Bewertung sowie regulatorische Anforderungen. Das Ergebnis fließt in Kaufpreisfindung, Garantiekatalog und Haftungsregelungen im Unternehmenskaufvertrag ein. Für den Verkäufer kann sich eine sog. Vendor Due Diligence anbieten, um den M&A-Prozess zu beschleunigen.

HÄUFIGE FRAGEN

Bereit, Ihr Anliegen zu besprechen?

Nach Ihrer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail meldet sich Dr. Christoph Cuvenhaus, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Münster, innerhalb eines Werktages. In einem kurzen Erstgespräch – telefonisch oder per Video – klären wir, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Unverbindlich, ohne Kostenpflicht. Mandate werden deutschlandweit betreut.

KONTAKT

Sprechen wir über Ihr Anliegen – Unverbindlich und vertraulich.

Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen zurück.

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