Triple C Legal · Münster

GmbH-Gründung und Gesellschaftsvertrag: Struktur, die von Anfang an trägt

Viele spätere Gesellschafterstreitigkeiten lassen sich auf einen Gesellschaftsvertrag zurückführen, der aus einer Vorlage stammt und die individuelle Situation der Gründer nicht abbildet. Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Münster gestalte ich Gesellschaftsverträge und Satzungen, die auf Ihre konkrete Gründungssituation, Ihre Gesellschafterstruktur und Ihre langfristigen Ziele zugeschnitten sind.

Einzugsgebiet: Münster, Münsterland und Nordrhein-Westfalen sowie – als volldigitale Kanzlei – deutschlandweit; internationale Mandate auf Wunsch in englischer Sprache.

Leistungen bei GmbH-Gründung und -Struktur

  • Begleitung der GmbH-Gründung einschließlich Satzungsgestaltung und notarieller Beurkundung
  • Individuelle Satzungsgestaltung statt Musterprotokoll – insbesondere bei mehreren Gründern oder Investorenbeteiligung
  • Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen zu Stimmbindung, Vorkaufsrechten und Wettbewerbsverboten
  • Vinkulierungsklauseln und Regelungen zur Anteilsübertragung
  • Nachfolgeklauseln und Regelungen für den Fall von Tod, Ausscheiden oder Insolvenz eines Gesellschafters
  • Umstrukturierung bestehender Gesellschaften, einschließlich Anpassung veralteter Satzungen

Warum eine individuelle Satzung wichtig ist

Ein Gesellschaftsvertrag entfaltet seine Wirkung meist erst im Konfliktfall – wenn ein Gesellschafter aussteigen will, ein Investor einsteigt oder sich Gesellschafter über die Unternehmensführung uneinig sind. Regelungen zu Abfindung, Ausschluss und Vorkaufsrechten, die bei Gründung sauber durchdacht wurden, ersparen Ihnen Jahre später kostspielige Auseinandersetzungen.

Warum Triple C Legal

Meine Erfahrung aus Gesellschafterstreitigkeiten und M&A-Transaktionen fließt unmittelbar in die Vertragsgestaltung ein: Ich kenne die Klauseln, die in der Praxis tatsächlich Streit verursachen, und gestalte entsprechend vorausschauend. Beratung ist auf Wunsch auch in englischer Sprache möglich. Zuvor war ich bereits über elf Jahre in einer auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei (Boutique) in Münster tätig – Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreitigkeiten und Transaktionen zählten schon dort zu meinen Kernthemen.

Anteilsverkauf und Vinkulierungsklauseln

Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei übertragbar – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine Vinkulierungsklausel vor, wonach eine Übertragung der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf. Ob und wie eine solche Klausel sinnvoll ist, hängt von der Größe und Struktur Ihrer Gesellschaft ab: Sie schützt vor unerwünschtem Gesellschafterwechsel, kann aber auch die Handlungsfreiheit einzelner Gesellschafter erheblich einschränken. Ich berate Sie sowohl bei der Gestaltung solcher Klauseln als auch bei der rechtlichen und steuerlichen Begleitung eines konkreten Anteilsverkaufs.

Gesellschaftertod und Nachfolgeregelung

Ohne eine vertragliche Regelung gehen Geschäftsanteile im Todesfall grundsätzlich auf die Erben über – bei mehreren Erben zunächst in Erbengemeinschaft, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ausübung der Gesellschafterrechte. Bei Personengesellschaften kann der Gesellschaftertod ohne Fortsetzungsklausel sogar zur Auflösung der Gesellschaft führen. Eine durchdachte Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag – etwa durch Fortsetzungs- oder Eintrittsklauseln – verhindert, dass ein Erbfall den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährdet.

Gesellschafterversammlung rechtssicher durchführen

Für GmbH und UG ist die Gesellschafterversammlung mindestens einmal jährlich gesetzlich vorgeschrieben. Formfehler bei Einberufung, Einladung oder Protokollierung können dazu führen, dass gefasste Beschlüsse nachträglich angreifbar sind. Ich unterstütze Sie bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung Ihrer Gesellschafterversammlungen – von der Einladung bis zur rechtssicheren Dokumentation der Beschlussfassung.

Kontaktieren Sie mich, um Ihre Gründung oder Gesellschaftsstruktur zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen üblicherweise zwei bis vier Wochen, abhängig von Registergericht und Vollständigkeit der Unterlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründungsdokumente verkürzt diesen Zeitraum spürbar.

Ist ein individueller Gesellschaftsvertrag teurer als ein Musterprotokoll?

Die Gründungskosten liegen etwas höher, da eine individuelle Satzung ausgearbeitet werden muss. Dieser Mehraufwand vermeidet jedoch häufig deutlich teurere Konflikte in späteren Jahren, etwa bei Gesellschafterwechsel oder -streit.

Brauche ich für die GmbH-Gründung zwingend einen Rechtsanwalt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Rechtsanwalt nicht – die notarielle Beurkundung genügt formal. Sobald jedoch mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder individuelle Regelungen zu Abfindung, Vorkaufsrechten oder Nachfolge gewünscht sind, empfiehlt sich anwaltliche Begleitung dringend.

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