Triple C Legal · Münster

Anstellungsvertrag des Geschäftsführers: Prüfung und Verhandlung

Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag – gerade deshalb lohnt sich vor der Unterschrift eine anwaltliche Prüfung. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Münster begleite ich sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschaften bei Entwurf, Prüfung und Verhandlung dieser Verträge.

Einzugsgebiet: Münster, Münsterland und Nordrhein-Westfalen sowie – als volldigitale Kanzlei – deutschlandweit; internationale Mandate auf Wunsch in englischer Sprache.

Worauf es beim Geschäftsführervertrag ankommt

  • Vergütungsstruktur: Festgehalt, variable Bestandteile, Bonusregelungen und deren steuerliche Einordnung (Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung)
  • Kündigungsfristen und Regelungen zur Abberufung als Organ einerseits und zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses andererseits – beides ist rechtlich zu trennen
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Reichweite, Dauer und angemessene Karenzentschädigung
  • Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung bei mehreren Geschäftsführern
  • Haftungsfragen und deren Zusammenspiel mit einer D&O-Versicherung

Doppelfunktion als Gesellschafter-Geschäftsführer

Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn eine Person zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer ist: Hier verschwimmen unternehmerische und arbeitsvertragliche Interessen, was bei Vergütung, Gewinnbeteiligung und späterer Trennung regelmäßig zu Konflikten führt. Eine klare vertragliche Trennung dieser Rollen beugt späteren Streitigkeiten vor – etwa im Fall eines Gesellschafterstreits.

Warum Triple C Legal

Ich verhandle Anstellungsverträge sowohl aus Sicht des Geschäftsführers als auch aus Sicht der Gesellschaft und kenne dadurch die Positionen beider Seiten. Das erlaubt eine realistische Einschätzung, welche Klauseln verhandelbar sind und welche Risiken Sie tatsächlich eingehen. Zuvor war ich bereits über elf Jahre in einer auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei (Boutique) in Münster tätig – Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreitigkeiten und Transaktionen zählten schon dort zu meinen Kernthemen.

Kontaktieren Sie mich, bevor Sie Ihren Anstellungsvertrag unterschreiben oder kündigen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer?

Nein, der Geschäftsführer ist als Organvertreter grundsätzlich kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und unterliegt daher regelmäßig nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Sein Anstellungsverhältnis richtet sich primär nach dem individuellen Anstellungsvertrag.

Wie lange darf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dauern?

In der Praxis werden nachvertragliche Wettbewerbsverbote meist auf ein bis zwei Jahre begrenzt. Für ihre Wirksamkeit ist regelmäßig eine angemessene Karenzentschädigung erforderlich, deren Höhe und Ausgestaltung individuell verhandelt werden sollte.

Kann der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Zu unterscheiden ist stets zwischen der gesellschaftsrechtlichen Abberufung als Organ und der Beendigung des zugrunde liegenden Anstellungsverhältnisses.

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