Triple C Legal · Münster

Schiedsverfahren im Gesellschafts- und Handelsrecht

Viele Gesellschaftsverträge und Unternehmenskaufverträge sehen anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Schiedsklausel vor. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertrete ich Sie sowohl als Schiedskläger als auch als Schiedsbeklagter in Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der DIS oder nach institutionellen und ad-hoc-Regelungen.

Einzugsgebiet: Münster, Münsterland und Nordrhein-Westfalen sowie – als volldigitale Kanzlei – deutschlandweit; internationale Mandate auf Wunsch in englischer Sprache.

Leistungen im Schiedsverfahren

Warum Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht sinnvoll sein können

Schiedsverfahren bieten gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit Vertraulichkeit, die Möglichkeit zur Wahl fachkundiger Schiedsrichter und häufig eine schnellere Verfahrensdauer – Vorteile, die insbesondere bei sensiblen Gesellschafterstreitigkeiten oder Transaktionen mit internationalem Bezug ins Gewicht fallen.

Warum Triple C Legal

Meine Praxis verbindet gesellschaftsrechtliche Fachkenntnis mit Erfahrung in der streitigen Auseinandersetzung – sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Mandate mit internationalem Bezug begleite ich auf Wunsch vollständig auf Englisch (arbitration lawyer Germany). Zuvor war ich bereits über elf Jahre in einer auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei (Boutique) in Münster tätig – Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreitigkeiten und Transaktionen zählten schon dort zu meinen Kernthemen.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Schiedsklausel prüfen lassen oder ein Schiedsverfahren führen möchten.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Schiedsverfahren günstiger als ein Gerichtsverfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab: Schiedsverfahren sparen häufig Zeit und bieten Vertraulichkeit, die Kosten für Schiedsrichter und Institution können jedoch die Gerichtskosten übersteigen. Insgesamt ist meist die Gesamtdauer bis zur Streitbeilegung der entscheidende Kostenfaktor.

Ist ein Schiedsspruch im Ausland vollstreckbar?

Ja – aufgrund des New Yorker Übereinkommens von 1958 sind Schiedssprüche in den meisten Vertragsstaaten anerkennungs- und vollstreckungsfähig, was Schiedsverfahren bei internationalen Sachverhalten gegenüber staatlichen Urteilen einen praktischen Vorteil verschafft.

Muss eine Schiedsklausel notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Form ist grundsätzlich nicht erforderlich. Wird die Schiedsklausel jedoch im Rahmen eines ohnehin beurkundungspflichtigen Gesellschaftsvertrags vereinbart, wird sie mit diesem gemeinsam beurkundet.

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