Triple C Legal · Münster

Gesellschafterbeschluss: Wirksamkeit prüfen und Fehler anfechten

Der Gesellschafterbeschluss ist das zentrale Entscheidungsinstrument in jeder Gesellschaft – von der Satzungsänderung über die Abberufung eines Geschäftsführers bis zur Gewinnverwendung. Fehler bei der Einberufung, der Beschlussfassung oder der Protokollierung können dazu führen, dass ein Beschluss anfechtbar oder sogar nichtig ist. Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Münster prüfe ich Beschlüsse auf ihre Wirksamkeit und vertrete Sie bei deren gerichtlicher Überprüfung.

Einzugsgebiet: Münster, Münsterland und Nordrhein-Westfalen sowie – als volldigitale Kanzlei – deutschlandweit; internationale Mandate auf Wunsch in englischer Sprache.

Wann ein Beschluss angreifbar ist

  • Formfehler bei Einberufung oder Durchführung der Gesellschafterversammlung
  • Verstöße gegen zwingende gesetzliche Vorgaben oder gegen den Gesellschaftsvertrag
  • Fehlerhafte Stimmauszählung oder Mitwirkung nicht stimmberechtigter Personen
  • Verletzung von Treuepflichten gegenüber Minderheitsgesellschaftern

Klagemöglichkeiten

Je nach Fehlerart kommen unterschiedliche Klagearten in Betracht: die Anfechtungsklage bei lediglich anfechtbaren Beschlüssen, die Nichtigkeitsklage bei besonders schwerwiegenden Mängeln sowie die Feststellungsklage zur Klärung der Rechtslage. Zu beachten sind dabei regelmäßig kurze Ausschlussfristen aus dem Gesellschaftsvertrag – eine zeitnahe anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend, um Ihr Klagerecht nicht zu verlieren. Je nach gesellschaftsvertraglicher Ausgestaltung kann auch ein Verfahren vor ordentlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht zu führen sein.

Warum Triple C Legal

Ich berate sowohl bei der Vorbereitung rechtssicherer Beschlussfassungen als auch bei der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse – häufig im Zusammenhang mit einem bestehenden Gesellschafterstreit. Meine Prozesserfahrung setze ich gezielt ein, wenn eine gerichtliche Klärung unumgänglich ist. Zuvor war ich bereits über elf Jahre in einer auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei (Boutique) in Münster tätig – Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreitigkeiten und Transaktionen zählten schon dort zu meinen Kernthemen.

Kontaktieren Sie mich zeitnah, wenn Sie einen Gesellschafterbeschluss anfechten möchten – die geltenden Fristen sind meist kurz.

Häufig gestellte Fragen

Innerhalb welcher Frist muss ein Gesellschafterbeschluss angefochten werden?

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine eigene Frist, wird in der Praxis häufig eine der aktienrechtlichen Anfechtungsfrist von einem Monat entsprechende Frist zugrunde gelegt. Maßgeblich ist stets zunächst die konkrete Satzungsregelung – eine zeitnahe Prüfung ist daher essenziell.

Was unterscheidet Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage?

Die Anfechtungsklage betrifft lediglich anfechtbare, also formal oder inhaltlich fehlerhafte Beschlüsse, die bis zur erfolgreichen Anfechtung wirksam bleiben. Die Nichtigkeitsklage betrifft besonders schwerwiegende Mängel, die einen Beschluss von Anfang an unwirksam machen.

Wer ist berechtigt, einen Gesellschafterbeschluss anzufechten?

Anfechtungsberechtigt sind grundsätzlich alle Gesellschafter, die dem Beschluss widersprochen haben oder an der Abstimmung zu Unrecht nicht beteiligt wurden. Je nach Satzungsgestaltung können auch weitere Berechtigte, etwa die Geschäftsführung selbst, in Betracht kommen.

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